erforderl. Unterlagen

Für die Verkehrswertgutachtenerstellung erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  1. einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000 (nicht älter als 3 Monate)
  2. einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  3. Bauzeichungen, Baubeschreibungen
  4. Ermittlungen der Wohnflächen und Rauminhalte (z.B Bruttorauminhalt)
  5. ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen
  6. ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.
  7. für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

 
Immobilienbewerter

Informationen zum Thema zertifizierter Immobilienbewerter ZIB

Wir beraten Sie gern auch mündlich T 0234 9731 350.

In einem mehrjährigem Zusatzstudium bei der Wertermittlungsforum Akademie in Sinzig hat Herr Drews die Qualifikation zertifizierter Immobilienbewerter WF-Zert für Verkehrswert/Marktwert-, Beleihungswert- und Versicherungswertermittlung erworben. Zertifizierte Immobilienbewerter (gemäß DIN EN ISO/IEC 17024) haben als Sachverständige im Rahmen eines Prüfungsverfahrens fundiertes Fachwissen im Bereich Immobilienbewertung nachgewiesen. Sie sind zu regelmäßiger Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet. Sie werden durch ein akkreditiertes Unternehmen (Sprengnetter Zertifizierungs GmbH, Sinzig) für Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 überwacht.

Als Immobilienbewerter ist Herr Dipl.Ing. Frank Drews u.a. für die örtlichen Amtsgerichte, Banken, Unternehmen der Wohnungswirtschaft  und private Auftraggeber.

Die Bezeichnung zertifizierter Immobilienbewerter WF-Zert steht neben dem "zertifizierten Sachverständigen" und "öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen der Kammern" für höchste Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung.

Die Zertifizierung wird gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 international anerkannt und umfasst die Bereiche

  • Markt-/Verkehrswertermittlung

  • Beleihungswertermittlung

  • Versicherungswertermittlung


für Ein- und Mehrfamilienhäuser, gemischte genutzte Objekte , Wohnungs- und Teileigentum und kleinere bis mittlere Gewerbeobjekte.

 

Was bedeutet Zertifizierung ?articles

Wertermittlung ist nicht alleine theoretisch erlernbar (zumal es in diesem Bereich keinen genormten Ausbildungsweg gibt). Die in langjähriger Praxis gewonnenen Erfahrungen sind durch kein Studium zu ersetzen. Nur die Kombination von theoretischem Wissen und jahrelanger praktischer Erfahrung ermöglicht die Kompetenz, die ein anspruchsvoller Auftraggeber erwartet. Eine Zertifizierung setzt daher voraus, dass der Sachverständige nach einer fundierten theoretischen Ausbildung (z.B. einem einschlägigen Studium) mehrere Jahre intensive praktische Bewertungstätigkeit auf dem betreffenden Sachgebiet ausgeübt hat.

Aber nicht nur alleine die praktische Erfahrung unterscheidet den zertifizierten Sachverständigen von dem "nur" Hochschul- oder Akademieabsolventen. Die Pflicht zur Weiterbildung, die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsproben und Wissensstand und der ggf. drohende Zertifikatsentzug bewirken, dass die zertifizierten Sachverständigen sich nicht auf einem einmalig erreichten Abschluss "ausruhen" können, sondern gezwungen sind, ihr Fachwissen ständig aktuell zu halten und sich mit den jeweils neuesten bewertungstheoretischen Erkenntnissen auseinanderzusetzen.

Jeder Sachverständige sollte sich deshalb die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zum Ziel setzen. Auch für bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist eine Zertifizierung zu empfehlen, da das international einheitliche Zertifizierungssystem die traditionellen nationalen Qualitätssicherungssysteme - auch die öffentliche Bestellung in Deutschland - nach und nach ablösen wird.

 

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