Immobilienbewertung und Bewertung von Eigentumswohnungen von europaweit anerkannten hochqualifizierten Fachleuten
Willkommen auf unserer Seite für Immobilienbewertung.
Auf diesen Seiten wollen wir Sie zum Thema Immobilienbewertung (Verkehrswertermittlung, Marktwert), der Qualifikation unserer Mitarbeiter und unseren Dienstleistungen rund um die Immobilienbewertung informieren. Wenn Sie den Wert Ihres Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrer Immobilie feststellen wollen, helfen wir Ihnen gern.
Unser Preiskatalog für die Immobilienbewertung:
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Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertung für
- wenn Sie ein Haus bewerten wollen
- Hauskauf
- Hausverkauf
- Erbschaft
- Gerichte
- Ehescheidungen
- steuerrechtliche Wertermittlungen
- Bilanzen gemäß IFRS
- die Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbrauch, Erbbaurechten
- für die Beleihung von Immobilien
- Mieten und Pachten
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Immobilienbewertung
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Beratung, wenn Sie
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ein Haus kaufen wollen
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Unterstützung für eine Besichtigung benötigen
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Modernisierungsbedarf einschätzen müssen
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in Immobilien Investieren wollen
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vermieten wollen
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eine neutrale Einschätzung zu einer Immobilie haben wollen
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Das Erbschaftssteuerreformgesetz und dessen Bedeutung für die Immobilienbewertung.
Zum 01.01.2009 trat die neueste Reform zum Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft. Als Folge werden Grundstücke und Immobilien nach neuen Vorgaben seitens der Finanzbehörde bewertet. Zertifizierte Immobiliensachverständige können bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer helfen, wenn es den Anschein hat, dass sich die vereinfachte Grundbesitzbewertung nachteilig für den Eigentümer auswirkt.
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Wurde die ortsübliche Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten für ein Vermietungsobjekt ermittelt, darf der Vermieter die Mieterhöhung grundsätzlich bis zum Oberwert der ermittelten Bandbreite anheben.
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