Steuervergünstigungen bei Baudenkmälern
Montag, den 20. Juni 2011 um 00:00 Uhr

BERLIN. Beinahe eine Million Gebäude stehen in der Bundesrepublik unter Denkmalschutz. Einige davon sind Wohnimmobilien: Gründerzeitblöcke in Großstädten, Fachwerkhäuser in kleinen Dörfern, Siedlungs- und Arbeiterhäuser aus der Zeit um 1900, Vor- und Nachkriegsbungalows im Bauhaus-Stil, Landhäuser aus der Jugendstilepoche, zu Lofts und großzügigen Wohnungen umgebaute alte Fabrikhallen und Kirchen etc.

 

 

Baudenkmäler, so der Verband Privater Bauherren (VPB), haben ihren ganz besonderen Reiz. Sie sind allerdings in der Unterhaltung wie auch in der Sanierung deutlich aufwändiger als normale Wohnhäuser. Weil das so ist, kommt der Staat Denkmalbesitzern entgegen. Während der Kauf eines normalen Hauses, gleich ob neu oder gebraucht, heute nicht mehr staatlich gefördert wird, können Besitzer eines Kulturdenkmales fast alle Arbeiten an ihrem Haus nach wie vor steuerlich absetzen, und zwar zu 90 Prozent über zehn Jahre. Vorausgesetzt, das Kulturdenkmal wird von den Eigentümern selbst bewohnt und sämtliche Sanierungs- und Umbauarbeiten werden vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt.

Das ist wichtig, denn das behördliche Einverständnis ist Bedingung für die spätere Ausstellung der Bescheinigung, die der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen muss, um die Denkmalausgaben geltend machen zu können. Wer ohne Genehmigung saniert oder umbaut, der bekommt nicht nur keine Bescheinigung und damit auch keinen Steuererlass, sondern obendrein auch noch ein Verfahren wegen illegalen Bauens.

Pressemitteilung/Serviceartikel des Verbandes privater Bauherren

Mehr hierzu ist finden Sie auf http://www.ing-drews.de/news/steuersparen-bei-baudenkmal


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