Nachrüstpflicht gemäß EnEV
Montag, den 23. Mai 2011 um 00:00 Uhr

VPB erinnert an Nachrüstpflichten für Altbaukäufer!

BERLIN. Wer neu baut, der muss hohe Energiestandards einhalten. Das verlangt die Energieeinsparverordnung EnEV. Auch Eigentümer alter Immobilien müssen unter Umständen nachrüsten. Nachrüsten sollen vor allem Hauseigentümer, die ihr Haus erst nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. Hauseigentümer, die schon vor diesem Datum Eigentümer ihrer Immobilie waren, brauchen nicht unbedingt nachrüsten.

Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben“ und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazu gehörigen Armaturen dämmen. Der Aufwand hierfür hält sich in Grenzen und kann u. U. vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.


Etwas komplexer ist die zweite Nachrüstpflicht. Sie betrifft auch die Althauskäufer, die ihre Immobilie erst kürzlich übernommen haben. In jedem Fall müssen sie bis Ende 2011 die jeweils obersten Geschossdecken oder auch Dachflächen dämmen.


Erneuert werden müssen in diesem Jahr auch alle alten Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.


Die Vorgaben der Energieeinsparung beachten müssen auch alle Altbaubesitzer, die ihre Immobilie umfassend sanieren oder umbauen möchten.

Pressemitteilung des Verbandes privater Bauherren vom 18. Mai 2011

Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews

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