Weiterentwicklung des Mietrechts
Dienstag, den 01. März 2011 um 00:00 Uhr

Berlin: (hib/MIK/AHE) Weiterentwicklung des Mietrechts mit sozialer Gerechtigkeit. Dies fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag. Deshalb soll die Bundesregierung Änderungen der mietrechtlich relevanten Gesetze vorlegen, die ein sozial ausgewogenes Rechtsverhältnis zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermietern herstellen und dauerhaft sichern.

Nachfolgende Regelungen sollen Anwendung finden:

  • Bundesweite flächendeckende Einführung von qualifizierten Mietspiegeln sowie Betriebs- und Heizkostenspiegeln
  • Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung soll an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt werden und die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum darf höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen, fordert die Linksfraktion.
  • Begrenzung der höchstmöglichsten Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete auf fünf Prozent.
  • Zudem soll die Regierung dafür sorgen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung barrierefreien Wohnraums durch einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung für den Vermieter erleichtert werden.
  • Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit soll eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung nicht zulässig sein.

Die Fraktion schreibt zur Begründung, dass die ursprünglichen Regelungen des Mietrechts zur Dämpfung der Miethöhe ihre Wirkung verloren hätten. In jüngster Zeit seien die Mieten vor allem in den Ballungsräumen stark angestiegen.

Quelle: Hib Nr. 079/2011 – Heute im Bundestag

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