Schallschutz in Reihenhäusern
Sonntag, den 20. Juni 2010 um 00:00 Uhr

 

Weniger Nachbarlärm durch zweischalige Trennwände

Stadtnahes Wohnen liegt im Trend. Geschäfte, Ärzte, Kino, Theater, Kneipen usw. – alles ist bequem zu erreichen. Leider sind die Grundstückspreise oft extrem hoch. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach stadtnahen Reihen- und Doppel­häusern steigt. Stimmt der Schallschutz zum Nachbarn, bieten sie fast die Atmosphäre eines freistehenden Eigenheimes. Damit ein gereihtes Stadthaus ruhig ist, benötigt es allerdings eine bessere schalldämmende Trennwand, als der Gesetz­geber fordert. Das ist mit einer massiven doppelten Trennwand problemlos möglich. Hauserwerber sollten deshalb immer so hohen Schallschutz vertraglich vereinbaren, dass sie nicht mehr mit nachbarlichem Lärmstress rechnen müssen.

 

Die laut Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschrie­benen 57dB reichen bei weitem nicht aus. Eigentümer eines Eigenheimes können mehr erwarten. Damit es ruhig ist, sollte der Schallschutz zwischen Stadthäusern mindestens 62dB betragen. Diese Schalldämmung wirkt etwa viermal besser als die vorgeschriebenen 57dB. Erst dann schirmt die Trennwand auch laute Geräusche der Nachbarn ausreichend ab.

Der Schallschutz zwischen gereihten Stadthäusern sollte mindestens 62 dB betragen.

Das ist ohne weiteres möglich, wenn gereihte Häuser durch eine doppelte Schallschutzwand mit mindestens 3 cm breitem Zwischenraum getrennt sind. Dabei dürfen die beiden Wände keine Kontaktstellen durch Mörtel, Betonreste oder Decken haben. Hier lohnt es sich, den Handwerkern auf die Finger zu schauen. Eine Verfüllung mit Mineralwolle verbessert den Schallschutz weiter. Sind Reihen- und Doppelhäuser unter­kellert, wirkt die zweischalige Trenn­wand sogar doppelt so gut.

 

Aus einer Pressemitteilung von Massiv Mein Haus e.V.

www.bautipps.org

 

Dipl.Ing. Frank Drews

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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