| Schallschutz in Reihenhäusern |
| Sonntag, den 20. Juni 2010 um 00:00 Uhr | |||
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Weniger Nachbarlärm durch zweischalige Trennwände
Die laut Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschriebenen 57dB reichen bei weitem nicht aus. Eigentümer eines Eigenheimes können mehr erwarten. Damit es ruhig ist, sollte der Schallschutz zwischen Stadthäusern mindestens 62dB betragen. Diese Schalldämmung wirkt etwa viermal besser als die vorgeschriebenen 57dB. Erst dann schirmt die Trennwand auch laute Geräusche der Nachbarn ausreichend ab. Der Schallschutz zwischen gereihten Stadthäusern sollte mindestens 62 dB betragen. Das ist ohne weiteres möglich, wenn gereihte Häuser durch eine doppelte Schallschutzwand mit mindestens 3 cm breitem Zwischenraum getrennt sind. Dabei dürfen die beiden Wände keine Kontaktstellen durch Mörtel, Betonreste oder Decken haben. Hier lohnt es sich, den Handwerkern auf die Finger zu schauen. Eine Verfüllung mit Mineralwolle verbessert den Schallschutz weiter. Sind Reihen- und Doppelhäuser unterkellert, wirkt die zweischalige Trennwand sogar doppelt so gut.
Aus einer Pressemitteilung von Massiv Mein Haus e.V. www.bautipps.org
Dipl.Ing. Frank Drews Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
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