Bewertung und Beratung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter
Dienstag, den 10. August 2010 um 00:00 Uhr

 

Bochum, Immobilienbewertung Drews: Sehr gute Gründe für die Bewertung und Beratung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter

Immobilienbewertung ist ein weites Feld. Freie Sachverständige, öffentliche Bestellung und Zertifizierung sind Begriffe, die dem Interessierten begegnen. Als europaweit anerkanntes Qualitätssiegel gilt die Zertifizierung (gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 Personenzertifizierung) durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkks akkreditierte Zertifizierungsstelle.

 

Für den Bereich Immobilienbewertung gibt es derzeit 6 Gesellschaften, die auf Bundesdeutschem Gebiet Zertifizierungen anbieten (Stand August 2010, DIA, IQ-Zert, HypZert, IfS, Sprengnetter Zertifizierung, WBZ gemäß www.dakks.de). Hierbei wird noch zwischen Markt- und Beleihungswertermittlung unterschieden.

In einem mehrteiligen Prüfungsverfahren wird für die Zertifizierung die persönliche und fachliche Eignung und Verlässlichkeit von Personen auf der Grundlage von international anerkannten Normen geprüft. In gewisser Weise ist die öffentliche Bestellung von Sachverständigen der Kammern hiermit vergleichbar. Grundsätzlich ist jedoch zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Systemen zu unterscheiden.

Für Verkäufer und Käufer von Immobilien, Erbengemeinschaften etc. gibt es gute Gründe sich für einen zertifizierten Immobilienbewerter zur Beratung oder Gutachtenerstellung zu entscheiden:

  • topaktuelles Fachwissen und hervorragende Sachkunde im Bereich Immobilienbewertung.

  • Örtliche Maktkompetenz

  • Umfangreiche Berufserfahrung im Bereich der Immobilienbewertung. Diese ist auch für die Zertifizierung nachzuweisen.

  • Kompetente und neutrale Beratung, da Begutachtung und Beratung unabhängig von Kauf und Verkauf von Immobilien erfolgen.

  • Erfüllung von international anerkannten Qualitätsstandards

  • Erfüllung der aktuellen rechtlichen Anforderungen an Sachverständigen z.B. durch die Beleihungswertverordnung (BelwertV) und des Investmentgesetzes

  • Sicherung des Kundenanspruchs: In der Regel wird von der Zertifizierungsstelle der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und kontinuierliche Weiterbildung verlangt. Seriöse Sachverständige sichern termingerechte und beanstandungsfreie Leistungen per Werkvertrag zu.

Dipl.Ing. Frank Drews, Bochum, 10.8.2010

Dipl.Ing. Frank Drews

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

 

 

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