| Mietnomaden doch nicht vorhanden ? |
| Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 00:00 Uhr | |||
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Mietnomadentum doch nicht vorhanden ? Im Auftrag des Bundesbauministeriums wurde durch die Forschungsstelle Immobilien der Universität Bielefeld eine Studie zu Mietnomadenfällen erstellt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Danach hat es in den letzten 5 Jahren nachweislich rund 200 Mietnomadenfälle in Deutschland gegeben. Insgesamt sind ca. 400 Fälle dokumentiert, dabei stammt der älteste Mietnomadenfall aus dem Jahr 1966. Weil Vermieter- und Maklerverbände von 15.000 bis 30.000 Mietnomadenfällen pro Jahr berichteten, hatten CDU, CSU und FDP schon im Koalitionsvertrag vereinbart, das Mietnomadenproblem wirksam zu bekämpfen. Mangels belastbaren Materials aus den Vermieter- und Maklerverbänden selbst und angesichts erheblicher Zweifel an den behaupteten Fallzahlen bei Fachleuten, Richtern, Deutschem Mietgerichtstag und Deutschem Mieterbund beauftragte das Bundesbauministerium die Forschungsstelle Immobilien an der Universität Bielefeld mit einer wissenschaftlichen Untersuchung und Klärung der Frage, wie viele Mietnomaden es tatsächlich in Deutschland gibt. Bevor die Wissenschaftler ihre Ergebnisse veröffentlichten, legte das Bundesjustizministerium aber schon Anfang Oktober diesen Jahres Vorschläge zur Änderung des Mietrechts vor. Zur Vermeidung von Mietnomadenfällen soll zum Beispiel ein neuer Kündigungstatbestand geschaffen werden. „Diese Zahlen belegen, es existiert kein nennenswertes Mietnomadenproblem in Deutschland. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums sind demnach überflüssig und müssen zurückgenommen werden“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Mietnomaden. Quelle: Auszüge aus einer Pressemitteilung vom 1.12.2010 des deutschen Mieterbundes Kommentar von Dipl. Ing. Frank Drews von Immobilienbewertung Drews: „Aus meiner langjährigen Praxis als Sachverständiger für Immobilienbewertung sind mir einige Fälle zum Mietnomadentum bekannt. Nur vereinzelt wurde seitens der Vermieter versucht über ein gerichtliches Verfahren Zahlungsausfälle einzutreiben. Diese Bemühungen waren trotz erheblicher zusätzlicher Kosten nicht immer erfolgreich. Die Dunkelziffer zu den in der Studie festgestellten Zahlen dürfte deshalb erheblich höher liegen. Ein besseres rechtliches Instrument zum Schutz der Vermieter gegen erhebliche Mietausfälle wegen Mietnomaden ist sicher sinnvoll.“
Immobilienbewertung
Dipl.Ing. Frank Drews Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
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